Wenn Sie nach Finnland kommen, um dort zu arbeiten, sollten Sie zur Wahrnehmung Ihrer Arbeitnehmerinteressen der Gewerkschaft beitreten. Deshalb sind auch die meisten Arbeitnehmer/-innen in Finnland Mitglied in der Gewerkschaft ihrer Branche.
Die Gewerkschaft hilft Ihnen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber bekommen, und sie verhandelt über die Arbeitsbedingungen für Sie. Des Weiteren sind die meisten Gewerkschaftsmitglieder auch der Arbeitslosenkasse ihrer Branche beigetreten, die eine an das Einkommen gekoppelte Arbeitslosenversicherung sichert, wenn sie arbeitslos werden. Diesen Vorteil sollten Sie sich auch verschaffen.
Die Website liitot.fi (tradeunion.fi) des finnischen Gewerkschaftsbundes (Suomen Ammattiliittojen Keskusjärjestö) SAK hilft Ihnen, die richtige Gewerkschaft für Sie zu finden.
Liitot.fi (in Finnisch)
Tradeunion.fi (in Englisch)
Die für den Aufenthalt und für das Arbeiten in Finnland notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse finden Sie nachfolgend unter "Umzug nach Finnland".
Die Arbeits- und Gewerbeämter (työ- ja elinkeinotoimisto - TE) überall in Finnland helfen bei der Arbeitssuche. Die meisten Arbeitsstellen setzen mindestens ausreichende Kenntnisse der finnischen Sprache voraus.
Arbeits- und Gewerbeamt (in Finnisch)
Arbeits- und Gewerbeamt (in Englisch)
Abhängige Beschäftigung und Unternehmertum (finnisch und englisch)
Wenn Sie eine Stelle gefunden haben, sollten Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist verbindlich, aber es lohnt sich immer, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen. Damit ist es für Sie im Streitfall leichter nachzuweisen, was Sie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben.
Bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben, überprüfen Sie, dass darin zumindest folgendes vereinbart ist:
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn in Finnland, sondern er wird branchenspezifisch in Tarifverträgen festgelegt. Die in Tarifverträgen festgelegten Lohn- bzw. Gehaltsniveaus gelten für alle Arbeitnehmer/-innen der betreffenden Branche, auch für vorübergehend von einem ausländischen Unternehmen nach Finnland entsandte Beschäftigte und für ausländische Leiharbeitskräfte.
In Tarifverträgen werden auch viele andere Mindestbedingungen für das Arbeitsverhältnis festgelegt. Ein einzelner Arbeitnehmer/eine einzelne Arbeitnehmerin muss bei den Tarifverhandlungen nicht dabei sein, sondern diese werden zwischen der Gewerkschaft und der Arbeitgeberorganisation geführt.
Der Lohn bzw. das Gehalt wird im Allgemeinen auf ein Bankkonto gezahlt. Eine Barzahlung ist nicht empfehlenswert, da diese Zahlungsweise häufig bedeutet, dass nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen sind.
Wenn Sie ein Konto eröffnen, benötigen Sie einen Reisepass oder einen anderen amtlichen Ausweis. Es ist leichter, ein Konto zu eröffnen, wenn Sie bereits ein finnisches Personenkennzeichen haben.
Alltag in Finnland (finnisch und englisch)
Wenn Sie Ihre erste Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung bekommen, überprüfen Sie, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Bruttolohn bzw. -gehalt abgezogen sind:
Steuerverwaltung (in Finnisch)
Steuerverwaltung (in Englisch)
Finnisches Rentensystem (in Finnisch)
Finnish Pension Security (in Englisch)
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in die Bedingungen am Arbeitsplatz, Arbeitssicherheitsvorschriften sowie in die Funktionsweise der Maschinen und Anlagen einweisen. Der Arbeitgeber muss ebenfalls eine Berufsunfallversicherung abschließen, die Verluste und Schäden der Arbeitnehmer/-innen bzw. deren Angehörigen aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ersetzt.
Arbeitsschutzmaßnahmen (in Finnisch)
Arbeitsschutzmaßnahmen (in Englisch)
Über eventuelle Probleme zum Beispiel bezüglich der Lohn- bzw. Gehaltszahlung oder Arbeitsbedingungen muss immer zuerst mit dem Arbeitgeber gesprochen werden. Die Probleme werden häufig auf dem Verhandlungsweg gelöst.
Die Vertrauensperson und der/die Arbeitsschutzbeauftragte sind als Vertreter/-innen des Arbeitgebers am Arbeitsplatz tätig. Sie stehen Ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite. Die Dienste der Vertrauensperson werden im Allgemeinen nur den Gewerkschaftsmitgliedern angeboten, aber es lohnt sich, ihr von den Problemen am Arbeitsplatz zu erzählen, auch wenn Sie kein Mitglied der Gewerkschaft sind.
Sollte das Problem nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht gelöst sein, setzen Sie sich mit den folgenden Stellen in Verbindung, je nachdem, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht. Leiten Sie Ihre Angelegenheit weiter an die nächste Ebene in der folgenden Liste, falls die Hilfe der vorhergehenden Ebene nicht ausreicht.
Die Beratungsstelle der Arbeitsschutzverwaltung ist unter der Nummer 0295 016 620 montags bis freitags von 8 bis 16:15 Uhr erreichbar.
At Work in Finland Töissä Suomessa Tel. 0800 414 004 |
Telefonberatung der Arbeitsschutzverwaltung
Verbindungsdaten der Rechtshilfebüros (in Finnisch)
Polizei: Erstatten einer Strafanzeige (in Finnisch)
Polizei: Erstatten einer Strafanzeige (in Englisch)
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern (finnisch und englisch)
Menschenhandel und Zwangsarbeit (finnisch und englisch)
Informationen über Gewerkschaften der verschiedenen Branchen (in Englisch)
Beerensammeln
Die Arbeitsschutzverwaltung veröffentlicht jährlich Zusammenfassungen der Arbeitsbedingungen und Lohntabellen für Sammler/-innen von landwirtschaftlich angebauten Beeren in verschiedenen Sprachen.
Arbeitsbedingungen von Beerensammler/-innen (finnisch und englisch)
Dienstleistungsgewerbe
Informationen über den Dienstleistungsbereich und über die Dienstleistungsgewerkschaft PAM (in Englisch)
Baubranche
Informationen über die Baubranche und die Baugewerkschaft (englisch, russisch, estnisch, polnisch)
Elektrobranche
Informationen über den Elektrobereich und die Gewerkschaft der Elektroindustrie (in Englisch, Estnisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Türkisch)
Technologiebranche
Informationen über die Metall- und Technologiebranche und die Metallarbeitergewerkschaft (englisch, russisch)
Öffentlicher Sektor
Informationen zum öffentlichen Sektor und die Gewerkschaft der Beschäftigten im öffentlichen Sektor (finnisch, englisch, russisch, estnisch, spanisch)
Erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse
EU-Bürger/-innen sowie Bürger/-innen von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können für eine Dauer von maximal drei Monaten frei in Finnland arbeiten und Arbeit suchen. Danach müssen sie ihr Aufenthaltsrecht registrieren lassen, aber sie benötigen keine spezielle Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer/-innen.
Für die Registrierung muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin sich an die Polizeibehörde wenden. Die Registrierung kann auch elektronisch unter der Adresse enterfinland.fi erfolgen. Danach ist jedoch auch eine Identifizierung bei der Polizeibehörde erforderlich. Das registrierte Aufenthaltsrecht gilt bis auf weiteres, es sei denn es wird widerrufen. Nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren kann dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin ein ständiges Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Genehmigungen und Erlaubnisse für Ausländer/-innen (in Finnisch)
Genehmigungen und Erlaubnisse für Ausländer/-innen (in Englisch)
Elektronische Registrierung von EU-Bürgern (finnisch, englisch)
Bürger/-innen aus Ländern außerhalb der EU benötigen für das Arbeiten im Allgemeinen eine Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
Der Antrag auf diese Erlaubnis wird im Ausland bei der finnischen diplomatischen Vertretung und in Finnland bei der Polizeibehörde eingereicht. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis kann unter der Adresse enterfinland.fi auch elektronisch erfolgen.
Es ist im Allgemeinen ratsam, die Aufenthaltserlaubnis bereits im Ausland zu beantragen und ihre Erteilung abzuwarten, bevor man nach Finnland einreist. Die Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers/der Ausländerin gesichert ist.
Ohne Aufenthaltserlaubnis können u.a. Dolmetscher/-innen, Lehrer/-innen und Berufssportler/-innen in Finnland arbeiten, wenn die Beschäftigung aufgrund einer Einladung bzw. eines Vertrages maximal drei Monate dauert. Auch Beerensammler/-innen können maximal drei Monate ohne Aufenthaltserlaubnis in Finnland arbeiten. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss auch in diesem Fall einen gültigen Pass und ein gültiges Visum besitzen, wenn er/sie Bürger/-in eines visumpflichtigen Landes ist.
Einwanderungsbehörde: Arbeiten in Finnland (in Finnisch)
Einwanderungsbehörde: Arbeiten in Finnland (in Englisch)
Außenministerium: Informationen über Visum (in Finnisch)
Außenministerium: Informationen über Visum (in Englisch)
Elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (finnisch, englisch)
Personenkennzeichen und Registrierung im Einwohnerregister
Personen, die ihren Wohnsitz ständig oder vorübergehend in Finnland haben, können ein finnisches Personenkennzeichen beim Magistrat beantragen. Das Personenkennzeichen kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder der Registrierung der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Wenn Sie sich beim Magistrat ihres Wohnortes anmelden, werden Sie als Einwohner/-in der Gemeinde eingetragen. Durch den Magistrat wird auch der Wohnsitz einer dauerhaft nach Finnland übersiedelnden Person registriert. Personen, die sich an einem Wohnort angemeldet haben, sind berechtigt, zum Beispiel die kommunalen Sozial- und Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen.
Magistrate: Registrierung von Ausländern/Ausländerinnen (in Finnisch)
Magistrate: Registrierung von Ausländern/Ausländerinnen (in Englisch)
Sozialversicherungsausweis (Kela-Karte)
Mit dem Sozialversicherungsausweis bzw. der Kela-Karte weisen Sie nach, dass Sie in Finnland krankenversichert sind. Der Umgang mit der Sozialversicherungsbehörde (Kela) ist leichter, wenn Sie ein finnisches Personenkennzeichen besitzen.
Weitere Informationen über die finnische Sozialversicherung bekommen Sie bei Kansaneläkelaitos bzw. Kela. Kela hat Büros überall in Finnland.
Kela: Umzug nach Finnland (in Finnisch)
Kela: Umzug nach Finnland (in Englisch)
Integrationsplan
Ein arbeitsloser Einwanderer/eine arbeitslose Einwanderin ist immer berechtigt, eine Anfangserfassung und einen Integrationsplan zu erhalten. Ein Integrationsplan kann bei Bedarf auch für andere Einwanderer/Einwanderinnen, beispielsweise für Studenten/Studentinnen oder Personen erstellt werden, die ihre Kinder zu Hause erziehen.
Bei der Anfangserfassung werden z. B. Art der Ausbildung, Arbeitserfahrung und Sprachkenntnisse des Einwanderers / der Einwanderin erfasst.
Im Integrationsplan wird vereinbart, wie der Einwanderer/die Einwanderin das Land seines/ihres neuen Wohnsitzes kennen lernt, die Sprache des Landes lernt, seine/ihre beruflichen Qualifikationen ergänzt und andere notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt.
Der Integrationsplan wird durch die Kommune oder durch das Arbeits- und Gewerbeamt in Zusammenarbeit mit dem Einwanderer/der Einwanderin erarbeitet.
Für die Zeit der Erstellung des Integrationsplans werden dem Einwanderer / der Einwanderin eine Arbeitsmarktbeihilfe und bei Bedarf eine Grundsicherung gewährt.
Informationen über die Integrationsdienstleistungen (finnisch, englisch)
Ministerium für Arbeit und Wirtschaft: Integrationsplan (finnisch)
Ministerium für Arbeit und Wirtschaft: Anfangserfassung und Integrationsplan (englisch)
Anerkennung von Qualifikationen
Durch die Anerkennung der Qualifikationen wird festgestellt, welche Voraussetzungen die im Ausland erworbenen Qualifikationen für die Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums in Finnland bieten. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig und beim Zentralamt für das Unterrichtswesen zu beantragen. Für die Bewerbung um einen Studienplatz ist die Anerkennung nicht unbedingt erforderlich.
Anerkennung von Qualifikationen (in Finnisch)
Anerkennung von Qualifikationen (in Englisch)
Sprachkurse
Die Nationalsprachen Finnlands sind Finnisch, das von 90 % der Bevölkerung als Muttersprache gesprochen wird, und Schwedisch, das von 5 % gesprochen wird. Sprachkurse für Finnisch und Schwedisch werden durch verschiedene Schulen und Organisationen angeboten. Klienten von Arbeits- und Gewerbeämtern (TE) können auch dort ein Sprachkurs suchen.
Informationen über Sprachkurse in verschiedenen Sprachen finden Sie u.a. in der Infobank.
Das Servicebüro "In To" der finnischen Sozialversicherung und Finanzverwaltung für Ausländer/-innen, die in Finnland arbeiten wollen, befindet sich in Helsinki. Im Servicebüro bekommen Sie Informationen über die finnische Sozialversicherung, die Steuer- und Einwanderungsbehörden.
In To (in Finnisch)
In To (in Englisch)
Auf der Website der finnischen Arbeits- und Gewerbeämter finden Sie ein Infopaket für Ausländer/-innen, die in Finnland arbeiten wollen.
Ausländische Arbeitnehmer/-innen in Finnland (in Finnisch)
Ausländische Arbeitnehmer/-innen in Finnland (in Englisch)
Auf den Seiten des Finnischen Instituts für Arbeitsschutz sind Grundinformationen über das Arbeitsleben in Finnland in 13 Sprachen zu finden.
Arbeiten in Finnland – Informationen für Einwanderer / Einwanderinnen
In der Infobank finden Sie praktische Hinweise für Einwanderer/Einwanderinnen in 12 verschiedenen Sprachen.
#Vuorotyö'n rasittavuus vähenee huomattavasti, kun työtekijä voi itse osallistua työvuorosuunnitteluun, todistaa SAK:n työolobarometri. Työntekijän terveydellä on puolestaan vaikutusta tuottavuuteen muistuttaa SAK:n asiantuntijalääkäri @RTyolajarvihttps://t.co/9WczZMsx2i